Off
Abgemahnt wurden unter anderem folgende Klauseln:
- Kund:innen wird ein im Zusammenhang mit der Kanalsanierung erstelltes Gutachten von MIGO erst ausgehändigt, wenn sie mindestens 90 Prozent des Gesamtpreises gezahlt haben. Nach Ansicht der Verbraucherschützer:innen lässt sich eine solche Vorleistungspflicht zu Lasten des Kunden nicht aus dem zwischen ihm und MIGO geschlossenen Vertrag herleiten.
- Wenn Kund:innen den Vertrag berechtigterweise widerrufen, stellte MIGO einen Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 80 Prozent des Gesamtpreises. Diese Klausel ist unzulässig. Lediglich die von MIGO bereits erbrachten Leistungen sind anteilig im Verhältnis zum Gesamtpreis zu zahlen.
- Für rechtlich unwirksam hält die Verbraucherzentrale NRW auch die von MIGO auf ihren Vertragsformularen angegebene Garantiezusage von 10 bzw. 15 Jahren. Die Garantiezusage enthält keine Informationen darüber, welche Rechte genau den Kund:innen freiwillig eingeräumt werden und welche Voraussetzungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, damit ein Garantiefall vorliegt.
Mit den abgegebenen Unterlassungserklärungen hat sich die Firma MIGO verpflichtet, die abgemahnten Klauseln nicht mehr zu verwenden und die Bedingungen der Garantie näher zu erläutern. Inwieweit eine Überarbeitung in der Praxis wirklich erfolgt, wird die Verbraucherzentrale NRW verfolgen. Verbraucher:innen können sich bei Unklarheiten an das Projekt "Klimafolgen und Grundstücksentwässerung" wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.