Ich muss meine Abwasserleitung prüfen – Was ist nun zu tun?

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Welche Leitungen geprüft werden müssen, welche Verfahren zulässig sind und wer die Prüfung durchführen darf, ist klar geregelt und hängt unter anderem vom Abwassersystem und den kommunalen Vorgaben ab. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was bei der Zustands- und Funktionsprüfung beachtet werden muss.
Hinweisschild für Kanalarbeiten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nur anerkannte Sachkundige dürfen eine sogenannte Zustands- und Funktionsprüfung durchführen.
  • Es gibt für die Prüfung unterschiedliche Prüfverfahren.
  • Achten Sie auf eine gute Dokumentation.
  • Die Kosten variieren je nach Grundstückssituation und Prüfverfahren.
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Was ist die Zustands- und Funktionsprüfung und was gehört zur Abwasserleitung?

Mit der Zustands- und Funktionsprüfung (früher Dichtheitsprüfung) wird kontrolliert, ob die Abwasserleitungen schadhaft sind.
Zu den Abwasserleitungen gehören:

  • die im Erdreich verlegten Leitungen
  • zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen
  • die Grundstücksanschlussleitung (Leitung von der Grundstücksgrenze bzw. dem Einsteigeschacht bis zum öffentlichen Kanal) 

Einige Kommunen regeln in ihrer örtlichen Entwässerungssatzung, dass auch die Grundstücksanschlussleitung durch den/die Eigentümer:in geprüft werden muss. Ob das bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie in Ihrer Stadt/Gemeinde oder bei uns.

Welche Abwasserleitungen sind zu prüfen?

Welche Leitungen im Einzelnen zu prüfen sind, hängt davon ab, um welches Abwassersystem es sich handelt. Unterschieden wird zwischen einem Trenn- und einem Mischsystem

  • Mischsystem: Niederschlagswasser und Schmutzwasser werden zusammen in einer Leitung in den öffentlichen Kanal abgeleitet.
  • Trennsystem: Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden über getrennte Leitungen den öffentlichen Kanälen zugeführt.

Im Mischsystem sind auch die Regenwasserleitungen zu prüfen. Im Falle eines Rückstaus werden nämlich auch diese mit Schmutzwasser geflutet, das durch Undichtigkeiten dann in den Boden und Grundwasser gelangen kann. Für reine Regenwasserleitungen im Trennsystem ist keine Prüfung vorgeschrieben, weil von ihnen keine Gefahr für das Grundwasser ausgeht. Hier liegt es ganz in der Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer:innen, den Zustand der Niederschlagswasserleitung, ihre Funktionsfähigkeit und ihren Betrieb zu überwachen. Dies auch zu tun, empfiehlt sich, da undichte Regenwasserleitungen häufig zu Nässeschäden an Gebäuden führen und so den Wert einer Immobilie mindern können.

Wer darf eine vorgeschriebene Prüfung der Abwasserleitungen durchführen?

Zustands- und Funktionsprüfungen dürfen nur von speziell geschulten, anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Bei der Suche nach Prüfern in Ihrer Nähe hilft Ihnen die Liste der anerkannten Sachkundigen des Landes NRW.

Obwohl in der Liste des Landes NRW Fachbetriebe aufgeführt sind, ist es wichtig zu wissen, dass nur die in der Liste genannten Prüfer:innen persönlich den Sachkundenachweis besitzen und nur diese die Prüfung durchführen dürfen. Der Sachkundenachweis ist also an die sachkundige Person und nicht an die Firma gebunden. Ist die Prüfung nicht von einem anerkannten Sachkundigen persönlich durchgeführt und bekundet, erkennt die Stadt bzw. Gemeinde die Zustands- und Funktionsprüfung nicht an.

Welche Prüfverfahren gibt es für Abwasserleitungen?

Für die Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitungen gibt es diese anerkannten Verfahren:

  • Optische Inspektion
  • Vereinfachte Dichtheitsprüfung
  • Dichtheitsprüfung
Optische Inspektion (auch Kanal-TV-Untersuchung genannt)

Für die optische Inspektion gibt es spezielle Kameras, die auch verzweigte Abwasserleitungen untersuchen können. Diese Kameras werden vom Einsteigeschacht oder von der Inspektionsöffnung aus eingesetzt, die sich auf Ihrem Grundstück befinden. Einige Kameras können zeitgleich eine Lageplanskizze der untersuchten Leitungen anfertigen. Die optische Inspektion ist das gängigste Verfahren.

In der Regel wird dieses Verfahren bei bereits bestehenden Leitungen angewendet. Auch wenn die Leitungen repariert wurden, sind sie erneut zumindest optisch zu untersuchen.

Vereinfachte Dichtheitsprüfung (kurz "DR 2" genannt)

Für die vereinfachte Dichtheitsprüfung (nach DIN 1986-30) werden die zu überprüfenden Leitungen mit Wasser befüllt. Entweicht aus den Rohren innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums mehr Wasser als erlaubt, sind die Leitungen undicht. Alternativ kann die Prüfung auch mit Luftdruck durchgeführt werden.

Dieses Verfahren wird nach einer wesentlichen Änderung der Abwasserleitung eingesetzt, z. B., wenn ein zusätzlicher Anschluss gelegt worden ist.

Dichtheitsprüfung (kurz "DR 1" genannt)

Dieser Prüfung muss (nach DIN EN 1610) immer erst eine optische Inspektion (s.o.) vorangegangen sein. Anschließend werden die Abwasserleitungen mit Wasserdruck oder Luftüberdruck untersucht. Hierzu werden die zu überprüfenden Rohre mit Absperrblasen verschlossen und entsprechend befüllt. Bleibt der Wasser- oder Druckverlust im Rahmen der zulässigen Toleranz, gilt die Leitung als dicht.
Nach Errichtung, Neubau, Totalumbau, Renovierung oder Erneuerung (Sanierung) der Abwasseranlage wird diese Dichtheitsprüfung eingesetzt. In diesen Fällen muss die Prüfung unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgen.

 

Bei Fragen zum Einsatz des Prüfverfahrens wenden Sie sich an uns oder an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Wie wird die Prüfung der Abwasserleitung dokumentiert?

Zum Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Zustands- und Funktionsprüfung gehört eine entsprechende Dokumentation.
Diese Dokumentation besteht aus:

  • Bescheinigung über das Ergebnis des Zustands und die Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte nach Anlage 2 SüwVO Abw
  • Bestandsplan/Lageplanskizze
  • Foto-Dokumentation der Örtlichkeit

Zusätzlich bei optischer Inspektion:

  • CD/ DVD mit den Befahrungsvideos
  • Haltungs-/Schachtberichte
  • Bilddokumentation zu festgestellten Schäden

Zusätzlich sind bei vereinfachter Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 ("DR 2") und Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 ("DR 1") Prüfprotokolle zu erstellen.

Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, die Prüfbescheinigungen einzufordern. Es steht ihnen frei, eine Vorlagepflicht per Satzung zu regeln. Dies geschieht gewöhnlich dann über die Entwässerungssatzung. Gegebenenfalls keiner Vorlagepflicht zu unterliegen, entbindet Grundstückseigentümer:innen aber nicht, in den geregelten Fällen die Prüfung trotzdem durchzuführen. Die zuständigen unteren Wasserschutzbehörden/Umweltämter können die Prüfbescheinigungen und Anlagen jederzeit einfordern. Daher sollten Sie alle Unterlagen zu Hause sorgfältig aufbewahren. Sie oder auch ein Rechtsnachfolger muss nachweisen können, dass eine verpflichtende Zustands- und Funktionsprüfung durchgeführt wurde. Im Zweifel ist die Prüfung nachzuholen. Schlimmstenfalls kann ein Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Was kostet eine Zustands- und Funktionsprüfung?

Die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung sind stark von der Grundstückssituation abhängig.  Der Preis wird beeinflusst durch:

  • Leitungslänge
  • Verzweigungen
  • Zugänglichkeit der Leitungen 

Zwischen 300 und 600 Euro betragen in der Regel die Kosten der Leitungsprüfung eines Einfamilienhauses durch optische Inspektion – wenn das Leitungsnetz nicht allzu verzweigt ist. Die Kosten einer Druckprüfung können höher sein.

Unsere Tipps:

  • Fordern Sie mindestens drei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben mit anerkannten Sachkundigen an. Achten Sie dabei darauf, dass im Angebot alle Leistungen, wie z.B. Reinigung und vollständige Dokumentation, enthalten sind.
  • Fragen Sie Ihre Gemeinde, ob in Ihrer Straße in näherer Zukunft Arbeiten am öffentlichen Kanal geplant sind. Unter Umständen können dann Ihre Abwasserleitungen kostensparend mitgeprüft werden.
  • Setzen Sie als private:r Grundstückseigentümer:innen die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung in Ihrer Steuererklärung ab. 20 % des Rechnungsbetrages (bis maximal 1.200 €) können geltend gemacht werden. Das Finanzamt verlangt einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug sowie die Rechnung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.

Wissenswertes über Prüfung und Sanierung von Abwasserleitungen

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