Ich muss prüfen - Was nun?

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Hier sagen wir Ihnen, was Sie beachten müssen.
Hinweisschild für Kanalarbeiten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nur anerkannte Sachkundige dürfen eine sogenannte Zustands- und Funktionsprüfung durchführen.
  • Es gibt für die Prüfung unterschiedliche Prüfverfahren.
  • Achten Sie auf eine gute Dokumentation.
  • Die Kosten variieren je nach Grundstückssituation und Prüfverfahren.
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Mit der Zustands- und Funktionsprüfung früher: Dichtheitsprüfung wird kontrolliert, ob die Abwasserleitungen schadhaft sind.

Zu den Abwasserleitungen gehören die im Erdreich verlegten Leitungen sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen. Dazu zählt auch die sogenannte Grundstücksanschlussleitung. Dies ist die Leitung von der Grundstücksgrenze bzw. dem Einsteigeschacht bis zum öffentlichen Kanal. Einige Kommunen regeln in ihrer örtlichen Entwässerungssatzung, dass auch die Grundstücksanschlussleitung durch den Eigentümer geprüft werden muss. Ob das bei Ihnen der Fall ist, erfahren Sie in Ihrer Stadt/Gemeinde oder bei uns.

Welche Leitungen sind zu prüfen?

Welche Leitungen im Einzelnen zu prüfen sind, hängt davon ab, um welches Abwassersystem es sich handelt. Unterschieden wird zwischen einem Trenn- und einem Mischsystem. Beim Mischsystem werden Niederschlagswasser und Schmutzwasser zusammen in einer Leitung in den öffentlichen Kanal abgeleitet. Beim Trennsystem werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser über getrennte Leitungen dem öffentlichen Kanal zugeführt.

Reine Regenwasserleitungen im Trennsystem sind nicht zu prüfen. Es liegt in der Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer:innen, den Zustand der Niederschlagswasserleitung, ihre Funktionsfähigkeit und ihren Betrieb zu überwachen. Denn undichte Regenwasserleitungen führen häufig zu Gebäudevernässungen und können den Wert einer Immobilie mindern.

Wer darf eine Prüfung durchführen?

Zustands- und Funktionsprüfungen dürfen nur von speziell geschulten, anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Bei der Suche nach Prüfern in Ihrer Nähe hilft Ihnen die Liste der anerkannten Sachkundigen des Landes NRW.

Obwohl in der Liste des Landes NRW die Fachbetriebe aufgeführt sind, ist es wichtig zu wissen, dass nur die in der Liste genannten Prüfer:innen den Sachkundenachweis besitzen und nur diese die Prüfung durchführen dürfen. Falls die Prüfer einer Firma dort nicht aufgeführt sind, erkennt die Stadt bzw. Gemeinde die Zustands- und Funktionsprüfung nicht an. Der Sachkundenachweis ist also an die Person und nicht an die Firma gebunden.

Welche Prüfverfahren gibt es?

Für die Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitungen gibt es diese gültigen Verfahren:

  • Optische Inspektion
  • Vereinfachte Dichtheitsprüfung
  • Dichtheitsprüfung

 

Optische Inspektion (auch Kanal-TV-Untersuchung genannt)

Für die optische Inspektion gibt es spezielle Kameras, die auch verzweigte Abwasserleitungen untersuchen können. Diese Kameras werden vom Einsteigeschacht oder von der Inspektionsöffnung aus eingesetzt, die sich auf Ihrem Grundstück befinden. Einige Kameras können zeitgleich eine Lageplanskizze der untersuchten Leitungen anfertigen. Die optische Inspektion ist das gängigste Verfahren.
In der Regel wird dieses Verfahren bei bereits bestehenden Leitungen angewendet. Auch wenn die Leitungen repariert wurden, sind sie erneut zumindest optisch zu untersuchen.
 

Vereinfachte Dichtheitsprüfung (kurz "DR 2" genannt)

Für die vereinfachte Dichtheitsprüfung (nach DIN 1986-30) werden die zu überprüfenden Leitungen mit Wasser befüllt. Entweicht aus den Rohren innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums mehr Wasser als erlaubt, sind die Leitungen undicht. Alternativ kann die Prüfung auch mit Luftdruck durchgeführt werden.
Dieses Verfahren wird nach einer wesentlichen Änderung der Abwasserleitung, wenn zum Beispiel ein zusätzlicher Anschluss gelegt worden ist, eingesetzt.

Dichtheitsprüfung (kurz "DR 1" genannt)

Dieser Prüfung muss (nach DIN EN 1610) immer erst eine optische Inspektion (s.o.) vorangegangen sein. Anschließend werden die Abwasserleitungen mit Wasserdruck oder Luftüberdruck untersucht. Hierzu werden die zu überprüfenden Rohre mit Absperrblasen verschlossen und entsprechend befüllt. Bleibt der Wasser- oder Druckverlust im Rahmen der zulässigen Toleranz, gilt die Leitung als dicht.
Nach Errichtung, Neubau, Totalumbau, Renovierung oder Erneuerung (Sanierung) der Abwasseranlage wird diese Dichtheitsprüfung eingesetzt. In diesen Fällen muss die Prüfung unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgen.

Bei Fragen zum Einsatz des Prüfverfahrens wenden Sie sich an uns oder an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Wie wird die Prüfung dokumentiert?

Zum Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Zustands- und Funktionsprüfung gehört eine entsprechende Dokumentation.
Diese besteht aus:

  • Bescheinigung über das Ergebnis des Zustands und die Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte nach Anlage 2 SüwVO Abw
  • Bestandsplan/Lageplanskizze
  • Foto-Dokumentation der Örtlichkeit

 

Zusätzlich bei optischer Inspektion:

  • CD / DVD mit den Befahrungsvideos
  • Haltungs-/Schachtberichte
  • Bilddokumentation festgestellter Schäden

Zusätzlich bei vereinfachter Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 ("DR 2") und Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 ("DR 1"): Prüfprotokolle.

Städten und Gemeinden ist es nach der Verordnung freigestellt, ob sie die Prüfbescheinigungen einfordern. Letzteres entbindet die Grundstückseigentümer:innen aber nicht von der Pflicht, die Prüfung durchzuführen. Die Städte können über die Umweltämter die Prüfbescheinigungen nebst Anlagen auch zu einem späteren Zeitpunkt einfordern. Daher sind alle Unterlagen zu Hause sorgfältig aufzubewahren. Es muss nachweisbar sein, dass die Zustands- und Funktionsprüfung in dem rechtlich festgelegten Zeitraum durchgeführt wurde. Schlimmstenfalls kann dieser Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit angesehen und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Was kostet eine Zustands- und Funktionsprüfung?

Die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung sind stark von der Grundstückssituation abhängig: Die Leitungslänge, Verzweigungen und die Zugänglichkeit der Leitungen beeinflussen den Preis maßgeblich. Bei einem weit verzweigten Leitungsnetz sind die Kosten erfahrungsgemäß höher.

Zwischen 300 und 600 Euro betragen in der Regel die Kosten der Leitungsprüfung eines Einfamilienhauses durch optische Inspektion – wenn das Leitungsnetz nicht allzu weit verzweigt ist. Die Kosten einer Druckprüfung können höher sein.

Unsere Tipps:

  • Fordern Sie mindestens drei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben mit anerkannten Sachkundigen an. Achten Sie dabei darauf, dass im Angebot alle Leistungen, wie z.B. Reinigung und vollständige Dokumentation, enthalten sind.
  • Fragen Sie Ihre Gemeinde, ob in Ihrer Straße in näherer Zukunft Arbeiten am öffentlichen Kanal geplant sind. Unter Umständen können dann Ihre Abwasserleitungen kostensparend mitgeprüft werden.
  • Setzen Sie als private:r Grundstückseigentümer:innen die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung in Ihrer Steuererklärung ab. 20 % des Rechnungsbetrages (bis maximal 1.200 €) können geltend gemacht werden. Das Finanzamt verlangt einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug sowie die Rechnung, Barzahlung wird nicht akzeptiert.

Wissenswertes über Prüfung und Sanierung von Abwasserleitungen

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