Rückstau

Stand:
Heftige Gewitter und Starkregen können dazu führen, dass Wasser in den Abwasserleitungen zurückstaut. Keller und andere tief gelegene Räume können dann überflutet werden.
Regenwasser fließt in einen Straßengulli, im Hintergrund unscharf ein weißes Haus

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einem Rückstau werden tiefgelegene Räume ohne Rückstausicherung mit Abwasser überflutet, das durchsetzt ist von Fäkalien und anderen Abfällen.
  • Die Folgen eines Rückstaus in die Gebäude sind enorme Kosten, viel Ärger, Gesundheitsrisiken und hoher Zeitaufwand.
  • Es liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümer:innen ihre Immobilien gegen Rückstau zu sichern.
  • Es gibt geeignete Schutzmaßnahmen, um Rückstauschäden zu verhindern.
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Bei einem Rückstau läuft zuerst der Kanal voll und das Abwasser steigt in den Schächten bis auf Straßenniveau - auch Rückstauebene genannt - an und drückt in die Abwasserleitungen innerhalb der Gebäude bis zur Rückstauebene zurück. Tief gelegene Räume können dann bei nicht vorhandener Rückstausicherung bis auf Höhe der Rückstauebene überflutet werden.

Das öffentliche Kanalnetz ist aus verschiedenen Gründen – wie beispielsweise Wirtschaftlichkeit, Vermeidung von Geruchsbelästigung oder Platzmangel – nicht darauf ausgerichtet, Starkregen vollständig aufzunehmen. Die Rohre der Kanalisation wären ansonsten so groß und teuer, dass die Bürger:innen finanziell unvertretbar hoch belastet würden, denn sie tragen letztendlich die Kosten der Abwasserbeseitigung über die Abwassergebühren. Bei starken Regenfällen mit sehr hohen Niederschlagsmengen in relativ kurzer Zeit wird deshalb ganz bewusst ein kurzzeitiger Aufstau im Kanalnetz in Kauf genommen.

Habe ich ein Rückstau-Risiko?

Über beispielsweise Waschbecken, Toiletten oder Kontrollschächte, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden, kann zurückstauendes Abwasser in das Gebäude eindringen.

Sie sind nicht vor Rückstauschäden geschützt, wenn Sie keine oder eine falsch eingebaute Sicherung für diese Ablaufstellen unterhalb des Straßenniveaus besitzen.

Achtung: Die meisten Gemeinden regeln in ihren Entwässerungssatzungen, dass sich jede:r Grundstückseigentümer:in selbst gegen Rückstau zu sichern hat. Das bedeutet: Für alle Schäden durch Rückstau muss der/die Eigentümer:in der Immobilie selbst aufkommen.

Machen Sie sich klar, was ein Rückstau von Abwasser über Waschbecken, Waschmaschinen, Bodenabläufe, Toiletten usw. in die Immobilie bedeutet:

Schmutzwasser, das durchsetzt ist von Fäkalien und anderen Abfällen, kann im schlimmsten Fall bis zur Decke des Kellers ansteigen. Mitunter haben Sie dann nicht nur finanzielle Einbußen zu beklagen – der Verlust persönlicher Erinnerungen und der erhebliche Zeitaufwand kommen zum Schaden hinzu.

Wie kann ich mich davor schützen?

Grundsätzlich gilt: Keine Ablaufstellen von Toiletten, Bodenabläufen, Waschbecken, Waschmaschinen etc. unterhalb der Rückstauebene zu haben, ist der beste Schutz vor Rückstau.

Können Sie nicht auf Abflüsse unterhalb der Rückstauebene verzichten, gibt es zwei technische Varianten, um die Immobilie vor Eindringen des Wassers aus der Kanalisation zu schützen – je nach baulicher Ausstattung, Nutzung und Lage des Gebäudes:

Eine Hebeanlage pumpt das häusliche Abwasser über das Straßenniveau, von wo es weiter in den öffentlichen Kanal gelangt. Wenn das Wasser erst einmal oberhalb der Rückstauebene ist, kann es nicht mehr zurück fließen. Hebeanlagen sind teurer und benötigen Energie, erlauben die Nutzung der häuslichen Abwasserleitungen auch während eines Rückstaus und sind die sicherere Art des Schutzes vor Rückstau.

Ein Rückstauverschluss wirkt wie ein Rückflussverhinderer: Er lässt Abwasser in Strömungsrichtung ungehindert abfließen, sperrt aber den Rückweg durch Klappen ab.

Sie müssen zwischen zwei Arten von Rückstauverschlüssen unterscheiden: solche, die Abwasser einer Toilette führen (fäkalienhaltiges Abwasser), und solche, die nur an Leitungen wie Waschbecken, Dusche oder Waschmaschine angeschlossen sind. Während eines Rückstaus muss bei dieser Sicherung auf die Nutzung aller sanitären Anlagen verzichtet werden, da häusliches Abwasser dann nicht abfließen kann. Außerdem können Rückstauklappen bei falschem Einbau blockieren oder durch Ratten beschädigt werden und nicht mehr zuverlässig funktionieren. Sie sollten nur in Kellerräumen untergeordneter Nutzung – wie z.B. Lagerräumen oder Waschküchen ohne WC – eingesetzt werden.

Achtung: Vor einem möglichen Einbau sollten Sie genau klären: Wie hoch ist das Rückstaurisiko vor Ort? Welche gelände- und bautechnischen Einflussfaktoren spielen eine Rolle? Ist eine Ablaufstelle unterhalb der Rückstauebene wirklich notwendig? Wie hoch ist der Schaden im Katastrophenfall? Grundsätzliche Informationen zu Rückstauverschlüssen und Hebeanlagen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Wer berät dazu und wer baut?

Eine kostenlose Orientierungsberatung bietet Ihnen unser Verbrauchertelefon Abwasser (0211 / 3809 300). Die Entwässerungsbetriebe der jeweiligen Städte beraten Sie ebenfalls. Weitere Ansprechpartner:innen können Sanitärinstallateur:innen oder -fachbetriebe (z.B. für Heizung, Sanitär, Klima) sein, die Ihnen die Anlagen auch einbauen können. Über die Handwerkskammer und die Innung können Sie geeignete Unternehmen in Ihrer Nähe erfragen.

Achtung: Es kann Monteur:innen geben, die die örtlichen Bedingungen und Faktoren falsch einschätzen. Rückstausicherungen werden häufig an falscher Stelle montiert! Sie sollten vor Auftragsvergabe immer mit dem städtischen Entwässerungsbetrieb Rücksprache halten und nachfragen, ob die Rückstausicherung an der richtigen Stelle geplant ist. So verhindern Sie falsch eingebaute Rückstauverschlüsse.

Bei einem Neubau lassen Sie sich von Architekt:innen oder Fachplaner:innen genau erklären, wie der Rückstauschutz nach den gültigen Bestimmungen geplant ist. Individuelle Beratung, Planung und ggf. Betreuung der Baumaßnahmen erhalten Sie gegen Honorar von Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft bzw. von Anbietern von Anlagen zur Rückstausicherung.

Was ist mit der Wartung?

Um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Rückstausicherungen zu gewährleisten, müssen Sie regelmäßig Wartungen und Inspektionen durchführen. Ein fachgerechter Einbau und eine regelmäßige Wartung sorgen für dauerhafte Sicherheit. Rückstauklappen müssen regelmäßig (in der Regel mindestens jährlich) gereinigt und auf Funktion überprüft werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Bedienungsanleitungen der Hersteller.

Die Wartung der Rückstauklappen kann nach einer Einweisung durch Fachpersonal im Normalfall auch von dem/der Eigentümer:in selbst durchgeführt werden, da meist eine Reinigung und eine Sicht- und Funktionsprüfung ausreichen.

Hinweis: Wichtig ist, genau darüber Buch zu führen, wann und wie die Wartung durchgeführt wurde.

Auch Hebeanlagen bedürfen einer regelmäßigen Wartung. Die hier geltende DIN EN 12056-4 sieht bei Mehrfamilienhäusern eine mindestens halbjährliche, bei Einfamilienhäusern eine mindestens jährliche Wartung durch eine:n Fachkundige:n vor.

Hinweis: Viele Fachbetriebe bieten auch Dauerwartungsverträge an – wir empfehlen Ihnen mehrere Angebote einzuholen und Service und Preis vor einer Beauftragung zu vergleichen!
Welche Versicherungen gibt es?

Haben Sie als Eigentümer:in für den Fall von Überflutung und Rückstau keine Vorkehrungen getroffen, bleiben Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen. Die Stadt oder Gemeinde als Betreiber der öffentlichen Kanalisation haftet nicht für Ihre Rückstauschäden. Diese Schäden sind aber auch in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt.

Das Rückstaurisiko muss neben anderen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben extra mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden!

Viele Versicherungen verlangen, dass vorhandene Rückstausicherungen stets "funktionsbereit" gehalten – d. h. gewartet – werden sollen. Um im Schadensfall also einen Leistungsanspruch zu haben, sollten Sie die Anlagen regelmäßig warten und die Wartung dokumentieren – denn rechnen Sie damit, dass im Schadensfall ein Nachweis darüber verlangt wird.

Wissen Sie nicht genau, ob Elementarschäden inklusive Rückstau versichert sind und wie Ihre Versicherung es definiert? Lesen Sie das Kleingedruckte und die Versicherungsbedingungen genau durch. Können Sie dies dem Vertrag nicht eindeutig entnehmen, schreiben Sie Ihren Versicherer an und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob und wie der Versicherungsschutz gegen das Risiko eines Rückstaus ausgestaltet ist – aber bitte vor dem nächsten Starkregen!

Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale NRW e.V. beraten Sie in den örtlichen Beratungsstellen in ganz NRW individuell, unabhängig und kostenpflichtig zu Ihren Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen inklusive der Elementarschäden. Eine erste Orientierung kann auch die Internetseite www.elementar-versichern.nrw.de bieten.
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